Der bauliche Schallschutz wird in Deutschland über normierte Mindestanforderungen geregelt.
In der Praxis bestehen jedoch häufig Abweichungen zwischen rechnerischem Nachweis und subjektiver Wahrnehmung.
Eine realistische Einordnung setzt die Kenntnis der normativen Zielsetzung sowie der baupraktischen Umsetzung voraus.